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Dauergrabpflege ist ein Service der Friedhofsgärtner, der wachsenden Zuspruch findet - Sei es aus Gründen der Vorsorge, der Entfernung des Wohnortes zur Grabstätte oder persönliche Gründe, die eine Pflege des Grabes verhindern. Immer mehr Menschen nutzen dieses individuelle Angebot der Fachbetriebe.

Folgende Leistungen können Sie im Dauergrabpflegevertrag mit dem Friedhofsgärtner Ihres Vertrauens vereinbaren:

  • Laufende gärtnerische Betreuung (Sauberhalten des Grabes, Schnitt der Pflanzen, Gießen)
  • Jahreszeitliche Bepflanzung (Frühling, Sommer, Herbst und/oder Winter)
  • Grabschmuck zu besonderen Anlässen
  • Grabneuanlage bzw. Erneuerung nach Bestattungen oder Einsenkungen
  • Erneuerung einer Dauerbepflanzung in vereinbarten Abständen

Es wird auf Ihre individuellen Wünsche eingegangen. Ihr Friedhofsgärtner wird diese zuverlässig erfüllen.

Der Dauergrabpflegevertrag wird in der Regel für 5, 10 oder 20 Jahre und länger abgeschlossen, wobei die Mindestlaufzeit drei Jahre beträgt. Hierbei kann auch die Verlängerung und Nachzahlung des Nutzungsrechtes der Grabstelle in den Vertrag mit aufgenommen werden. Die Kosten für die gesamte Laufzeit des Vertrages werden bei Vertragsabschluss bezahlt. Der Vertragssumme wird nach den aktuellen Preisen errechnet. Die Bezahlung erfolgt an die FTB, die die Vertragssumme treuhändisch verwaltet. Die Zinsen des Kapitals werden dem einzelnen Vertrag per anno gutgeschrieben. Diese Gutschriften werden zum Ausgleich der jährlichen Preissteigerungen verwendet, so dass die volle Leistung über die ganze Dauer der Vertragszeit erbracht werden kann. Eine bei Vertragsabschluß erhobene Verwaltungsgebühr dient der Kostenabdeckung der Dauergrabpflegegesellschaft (Verwaltung der Verträge während der gesamten Laufzeit). Die Behebung von Schäden, sowie Renovierungsarbeiten am Grabzubehör (Einfassung, Grabstein usw.) können zusätzlich vereinbart werden.

Der von Ihnen beauftragte Friedhofsgärtner wird bei Leistungsbeginn, also zu einem festgelegten Zeitpunkt oder nach Ableben, die vereinbarte Leistung erbringen und die Grabstätte in guter Pflege halten.

Die Friedhof Treuhand Berlin gewährleistet eine regelmäßige Kontrolle der Grabstätte und bezahlt den Friedhofsgärtner jährlich für seine erbrachte Leistung.

Wie kommt der Vertrag zustande?
Der Auftraggeber wählt eine ortsansässige Friedhofsgärtnerei, die Vertragsgärtner der Dauergrabpflegegesellschaft sein muss, oder die FTB selbst aus. Zusätzlich bietet unser Büro die Hilfe bei der Auswahl einer Vertragsgärtnerei an. Die ausgewählte Friedhofsgärtnerei oder die FTB errechnen dann die Kosten für die gewünschten Leistungen.

Nach Prüfung und Erfassung der Daten durch die Friedhof Treuhand Berlin erhält der Auftraggeber ein unverbindliches Kostenangebot. Nach der schriftlichen Auftragserteilung erhält der Auftraggeber Vertrag und Rechnung. Nach der Bezahlung der Vertragssumme tritt der Vertrag in Kraft.

Der Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages sichert Ihnen die langfristige Pflege und regelmäßige Bepflanzung einer Grabstätte. Dieses können wir Ihnen garantieren.