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KulturerbeDie Friedhofskultur in Deutschland ist seit dem 13. März 2020 immaterielles Kulturerbe. Auf Empfehlung der Deutschen UNESCO-Kommission hat die Kultusministerkonferenz die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes beschlossen.

Am 18. September 2020 wurde mit dem Friedhof Pankow III der erste Friedhof in Berlin ganz offiziell als immaterielles Kulturgut gekennzeichnet. Weitere Berliner Friedhöfe werden sicher zukünftig ebenfalls mit solch einer Kennzeichnung versehen werden.

Dieses immaterielle Erbe umfasst nicht die Friedhöfe an sich, sondern die „lebendigen Ausdrucksformen, die von menschlichem Wissen und Können getragen, von Generation zu Generation weitervermittelt und stetig neu geschaffen und verändert werden“, wie es die deutsche UNESCO-Kommission formuliert. In Bezug auf die Friedhofskultur betrifft dies zwei große Themenfelder: Zum einen geht es darum, was wir auf dem Friedhof tun: trauern, erinnern und gedenken sowie gestalten, pflegen und bewahren. Zum anderen würdigt die Ernennung zum Erbe den vielfältigen Wert der Friedhofskultur für unsere Gesellschaft: kulturell, sozial oder historisch, aber auch in Bezug auf Klima- und Naturschutz, gesellschaftliche Integration oder nationale Identität.

Die Friedhof Treuhand Berlin hat die Aktion "Friedhöfe auszeichnen" auf dem Friedhof Pankow III (Am Bürgerpark) unterstützt, indem sie die Kosten für die Erstellung des Schildes übernommen hat.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite www.kulturerbe-friedhof.de.